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Bei Sanierungen Asbest-Gefahr beachten

Foto: Ladislav Kubes/123rf

Asbest ist ein gefährlicher Stoff, der in vielen alten Wohnhäusern verbaut wurde. Er kann zu schweren oder tödlichen Krankheiten wie Lungenkrebs oder Mesotheliom führen, wenn man die Fasern einatmet. Deshalb ist Asbest seit 1993 in Deutschland verboten. Doch das Verbot gilt nicht für bestehende Gebäude, die noch asbesthaltige Materialien enthalten. Laut einer Studie sind 9,4 Millionen Wohnhäuser in Deutschland mit Asbest belastet, vor allem solche, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden. Wenn diese Gebäude saniert werden, kann Asbest freigesetzt werden und die Gesundheit von Hausbesitzern, Mietern und Handwerkern gefährden, warnt die IG Bau.

Um sich vor dem Asbest-Risiko zu schützen, gibt die Gewerkschaft folgende Tipps: Wer als Handwerker in einem älteren Haus arbeitet, sollte sich vor einer Sanierung über die Asbestgefahr informieren und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören das Tragen von Atemschutzmasken, das Vermeiden von Staubentwicklung, das Befeuchten von asbesthaltigen Materialien, das Verpacken und Kennzeichnen von Abfällen und das Reinigen von Arbeitskleidung und Werkzeugen. Zudem sollte man regelmäßig seine Gesundheit überprüfen lassen.

Wer ein Haus besitzt, das vor 1993 gebaut wurde, sollte eine Asbesterkundung durchführen lassen, um zu ermitteln, ob Asbest vorhanden ist und in welchem Zustand. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und kann von Fachfirmen oder Sachverständigen durchgeführt werden. Wer in einem älteren Haus wohnt, sollten sich beim Vermieter erkundigen, ob eine Asbesterkundung vorliegt und ob eine Sanierung geplant ist. Hausbesitzer dürfen nur einen Handwerker mit einer entsprechenden Asbestschulung beauftragen, Handwerker müssen sich entsprechend schulen lassen. Der Fachverband SHK Baden-Württemberg bietet für seine Mitgliedsbetrieb solche Schulungsmaßnahmen an. Wer in einem Haus lebt, in dem Asbest verbaut wurde, muss sich laut IG BAU keine Sorgen machen, solange die Fasern fest im Material gebunden sind. Erst bei einer Sanierung oder bei Umbauten könnten diese freigesetzt werden.