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Statement zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz in dieser Woche nicht beschließen darf, sagt Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker:

"Das Urteil sollte allen Beteiligten zu denken geben. Die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist und beschlossen werden sollte, ist einem Gesetz dieser Tragweite nicht würdig. Dabei geht es nicht nur um die Rechte der Abgeordneten, sondern auch um Fristen für Anhörungen für Verbände. Hier wünsche ich der Bundesregierung und allen Beteiligten in der Sommerpause viel Zeit, um darüber nachzudenken, wie das zukünftig besser gehen kann. Niemand lässt sich gerne Vorschriften machen von Leuten, die ihr eigenes Handwerk nicht verstehen.

Für das SHK-Handwerk geht es aber nicht um die politischen Fehler. Die Betriebe brauchen dringend Klarheit, wie die zukünftigen Regeln für den Einbau der Heizungen und die Beratung der Kunden aussehen. Diese wären leider auch mit einem in dieser Woche beschlossenen Heizungsgesetz noch nicht eindeutig gewesen. Durch die Verknüpfung zur kommunalen Wärmeplanung gibt es hier ohnehin keine landesweite Empfehlung mehr.

Wir gehen weiter davon aus, dass das Gebäudeenergiegesetz nun zwar zu einem etwas späteren Zeitpunkt beschlossen wird, sich an den Inhalten jedoch erst mal nichts mehr ändert. Den Betrieben empfehlen wir ohnehin seit Jahren, sich an der langfristigen Klimaschutzpolitik zu orientieren. Den Erneuerbaren gehört hier die Zukunft mit großen Wachstumspotentialen."