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Lüftungsanlagen: Neues Förderprogramm tritt demnächst in Kraft

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Das Bundeswirtschaftsministerium will die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen fördern. Den Entwurf zur entsprechenden Förderrichtlinie hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dem Bundeskabinett am 23. September vorgelegt.

Für die „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ stehen insgesamt 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll Mitte Oktober in Kraft treten.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, mit dem Ziel, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, maximal aber 100.000 Euro als Obergrenze. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

Informationen: www.bmwi.de